Ihr persönliches Ergebnis des DSGVO-Checks

 

Halten Sie Ihren Datenschutz aktuell!


Derzeit müssen Sie müssen keinen Datenschutzbeauftragten bei der Behörde benennen. Aber Ihre Pflichten sollten Sie unbedingt weiterhin auf dem Schirm behalten, um schnell reagieren zu können!

Eine Strafe kann nämlich schneller kommen als man denkt!

So erging es auch einem Unternehmer aus Düsseldorf.
Ein Gericht verurteilte ihn zu € 5.000 Strafe, weil er zu spät reagierte!

Wie und warum kam es zum Urteil?

Der Betroffene – ein früherer Mitarbeiter des Verantwortlichen – verlangte von seinem ehemaligen Arbeitgeber per Einschreiben Auskunft über seine personenbezogenen Daten, die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses verarbeitet und an Dritte weitergegeben wurden. Dieses schriftliche Auskunftsbegehren blieb jedoch zunächst 6 Monate unbeantwortet. Und als der Betroffene schlussendlich eine Auskunft bekam, war diese auch noch lückenhaft – konkret fehlten wesentliche Informationen über die verarbeiteten Datenkategorien und die Verarbeitungszwecke. Da sich der Arbeitnehmer in seinem Auskunftsrecht verletzt sah, verklagte er den Arbeitgeber auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO und berief sich auf einen immateriellen Schaden.

Daraufhin sprach das ArbG Düsseldorf dem Betroffenen einen Schadensersatz in der Höhe von € 5.000 zu.

Auch wenn Sie nicht verpflichtet sind, einen Datenschutzbeauftragten bei der Behörde zu benennen… 

Oft reicht eine Kleinigkeit und die Anzeige der Datenschutzbehörde inklusive saftiger Strafe liegt auf Ihrem Tisch!

Unser DSGVO-Check gibt Ihnen zwar eine erste Einschätzung, garantiert aber niemals eine 100% Sicherheit. Deshalb empfehlen wir, dass diese Thematik zusätzlich in einem persönlichen Gespräch mit einem DSGVO-Experten geklärt wird. Gehen Sie auf Nummer sicher!

Auch wenn Sie nicht verpflichtet sind, einen Datenschutzbeauftragten bei der Behörde zu benennen… 

Oft reicht eine Kleinigkeit und die Anzeige der Datenschutzbehörde inklusive saftiger Strafe liegt auf Ihrem Tisch!

Unser DSGVO-Check gibt Ihnen zwar eine erste Einschätzung, garantiert aber niemals eine 100% Sicherheit. Deshalb empfehlen wir, dass diese Thematik zusätzlich in einem persönlichen Gespräch mit einem DSGVO-Experten geklärt wird. 

Gehen Sie auf Nummer sicher!

Auch wenn Sie nicht verpflichtet sind, einen Datenschutzbeauftragten bei der Behörde zu benennen… 

Oft reicht eine Kleinigkeit und die Anzeige der Datenschutzbehörde inklusive saftiger Strafe liegt auf Ihrem Tisch!

Unser DSGVO-Check gibt Ihnen zwar eine erste Einschätzung, garantiert aber niemals eine 100% Sicherheit. Deshalb empfehlen wir, dass diese Thematik zusätzlich in einem persönlichen Gespräch mit einem DSGVO-Experten geklärt wird.

 Gehen Sie auf Nummer sicher!

Aber was können Sie nun tun? Und welche Möglichkeiten haben Sie?

Grundsätzlich haben Sie drei verschiedene Möglichkeiten, um Ihre DSGVO Pflichten zu erfüllen:

Selber machen

Sie kümmern sich selbst darum und buchen notwendige Beratungsstunden, Datenschutzschulungen oder Datenschutz-Management-Systeme bei Bedarf hinzu.

Externer Datenschutzbeauftragter

Sie beauftragen einen externen Datenschutzbeauftragten, der Sie umfassend zum Thema DSGVO berät und Sie nur bei Bedarf bei der Umsetzung unterstützt

LCOMPLY  Rundumservicepaket

Sie suchen sich ein Datenschutz Rundum-Service inklusive zertifiziertem Datenschutzbeauftragten, das nicht nur kostengünstig, sondern auch sicher ist.

  • Aufwand 100% 100%
  • Kosten 70% 70%
  • Schutz 30% 30%
  • Aufwand 30% 30%
  • Kosten 70% 70%
  • Schutz 100% 100%
  • Aufwand 20% 20%
  • Kosten 20% 20%
  • Schutz 100% 100%