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Externer Datenschutzbeauftragter
Als externer Datenschutzbeauftragter unterstützen wir Sie bei der Umsetzung des Datenschutzes.
Alle Unternehmen sind verpflichtet, die geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten. Nicht jedes Unternehmen muss einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Jedoch jedes Unternehmen kann dies freiwillig tun.
Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragen bestehen unter anderem darin,
- …die Einhaltung der geltenden Datenschutzvorschriften im Unternehmen zu überwachen.
Nutzen für das Unternehmen: Begrenzung von potenziellen Schäden für das Unternehmen, z.B. durch Verhinderung von Bußgeldern oder Schadensersatzforderungen
- …Ansprechpartner bei Projekten mit Auswirkungen auf den Datenschutz zu sein und sicherstellen, dass datenschutzrelevante Aspekte ausreichend Beachtung finden.
Nutzen für das Unternehmen: Rechtssichere Grundlagen für Digitalisierungsprojekte schaffen und Softwareumstellungen erleichtern.
- …zentraler Ansprechpartner für alle Fragen des Datenschutzes für betroffene Personen, das Unternehmen und dessen Beschäftigte sowie die Aufsichtsbehörden zu sein.
Nutzen für das Unternehmen: Professionelle zielführende Kommunikation mit allen Beteiligten im Falle von möglichen oder tatsächlichen Datenschutzverletzungen.
Wenn Sie wissen wollen, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, kontaktieren Sie uns bitte: die Pflicht zu Benennung ergibt sich aus den Regelungen der DSGVO sowie aus dem BDSG und einer Prüfung der in Ihrem Unternehmen ablaufenden Datenverarbeitung
Als Einstieg in den Datenschutz empfehlen wir Ihnen unser Praxis-Audit[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]